Stand: März 2026
§1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Einkaufsbedingungen (AEB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der EH Allroundservice GmbH, Schüruferstraße 216, 44269 Dortmund und ihren Lieferanten, Dienstleistern, Subunternehmern sowie sonstigen Auftragnehmern.
Diese AEB gelten ausschließlich. Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Auftragnehmers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftraggeber stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
Selbst wenn der Auftraggeber auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers enthält, liegt darin kein Einverständnis mit deren Geltung.
Diese AEB gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
§2 Vertragsschluss
Angebote des Auftragnehmers sind für den Auftraggeber grundsätzlich kostenfrei.
Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn eine Bestellung des Auftraggebers schriftlich, per E-Mail oder über ein digitales Bestellsystem erfolgt.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, Bestellungen innerhalb von 3 Werktagen schriftlich zu bestätigen.
Änderungen oder Ergänzungen des Auftrags bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers.
§3 Preise und Zahlungsbedingungen
Die vereinbarten Preise sind Festpreise und verstehen sich inklusive aller Nebenleistungen, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
Rechnungen müssen folgende Angaben enthalten:
Bestellnummer
Projekt- oder Baustellenbezeichnung
Leistungszeitraum
detaillierte Leistungsbeschreibung
Stunden- bzw. Materialnachweise
Rechnungen ohne diese Angaben gelten als nicht prüffähig.
Zahlungsziel beträgt 30 Tage nach Eingang einer prüffähigen Rechnung.
Bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen ist der Auftraggeber berechtigt, 3 % Skonto abzuziehen.
§4 Leistungsnachweise
Dienstleistungen und Arbeitsstunden sind täglich oder wöchentlich durch autorisierte Vertreter des Auftraggebers bestätigen zu lassen.
Leistungsnachweise ohne autorisierte Unterschrift gelten nicht als abrechnungsfähig.
Zeichnungsberechtigt sind ausschließlich Personen, die vom Auftraggeber ausdrücklich benannt wurden.
§5 Einsatz von Personal
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, ausschließlich qualifiziertes und gesetzeskonformes Personal einzusetzen.
Der Auftragnehmer trägt die volle Verantwortung für:
Lohnzahlungen
Sozialversicherungsbeiträge
Steuern
gesetzliche Arbeitsvorschriften
Der Auftragnehmer stellt den Auftraggeber von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei.
§6 Abwerbe- und Kontaktverbot
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, während der Zusammenarbeit sowie 24 Monate danach keine Mitarbeiter, Subunternehmer oder Kunden des Auftraggebers direkt oder indirekt abzuwerben.
Gleiches gilt für direkte Vertragsabschlüsse ohne Beteiligung des Auftraggebers.
Bei Verstoß wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 25.000 € je Einzelfall fällig.
§7 Haftung
Der Auftragnehmer haftet für sämtliche Schäden, die aus seiner Leistung entstehen.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, eine Betriebshaftpflichtversicherung mit ausreichender Deckungssumme zu unterhalten.
Auf Verlangen ist ein Versicherungsnachweis vorzulegen.
§8 Verrechnung / Aufrechnung
Der Auftraggeber ist berechtigt, Forderungen des Auftragnehmers mit eigenen Ansprüchen zu verrechnen.
Dies gilt insbesondere bei:
Überzahlungen
Schadenersatzansprüchen
Vertragsstrafen
Rückforderungen
§9 Geheimhaltung
Alle im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen Informationen sind streng vertraulich zu behandeln. Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.
§10 Gerichtsstand und anwendbares Recht
Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Dortmund, sofern der Auftragnehmer Kaufmann im Sinne des HGB ist.
§11 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AEB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
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